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 Die Schulordnung

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Liucija
Schuldirektor
Liucija


Anzahl der Beiträge : 45

Die Schulordnung Empty
BeitragThema: Die Schulordnung   Die Schulordnung EmptySo Apr 27, 2014 6:23 pm

§1 Verpflichtungen der Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern
§1.1 Die Schulleitung ist dazu verpflichtet sich mit den Problemen aller Lehrkräfte und Schüler auseinander zu setzen. Gleichzeitig ist sie die höchster Instanz an der Ginshojuko High und hat mit dem entsprechenden Respekt behandelt zu werden. Ebenfalls fällt in das Verantworungsregister der Schulleitung die Planung von Festen, Klassenfahrten, Weiterbildung und Weiterbildungen. Sämtliche Schriftstücke oder ähnliches erlangen ihre Gültigkeit erst durch die Unterschrift der Schulleiterin/des Schulleiters.

§1.2 Jede Lehrkraft ist zu einem verantwortungsbewussten und gleichzeitig autoritären Umgang mit den Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Sie haben die Verpflichtung für Ruhe unter den Schülern zu sorgen, diesen zuzuhören und Mut zuzusprechen, insofern dies nötig ist, sowie alle gleich zu behandeln. Unabhängig von vorang gegangenen Ereignissen haben die Lehrkräfte ebenfalls die Verpflichtung, trotz autoritärer Maßnahmen, dem Verhalten der Schüler ruhig und gesittet entgegen zu treten, sowie kleinere Fehler mit Humor zu nehmen.

§1.3 Alle Schüler haben die Pflicht respektvoll miteinander, sowie mit dem Eigentum der Schule oder anderer umzugehen. Ein jeder Schüler hat pünktlich beim Unterricht zu sein und den Anweisungen von Lehrkräften, der Schulleitung oder dem Schulpersonal folge zu leisten. Ebenso haben die Schüler die Verantwortung illegales und Schulordnungswidriges Verhalten umgehend einer Lehrkraft oder der Schulleitung zu melden.

§2 Unterrichts- und Pausenzeiten
Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind einzuhalten und können gegebenfalls geändert werden. Sämtliche Änderungen, ob nun vorübergehende oder anhaltende, werden vor dem betreffenden Schultag angekündigt.

1. Stunde: 07:30-08:30 Uhr
2. Stunde: 08:30-09:30 Uhr
30-Minütige Pause
3. Stunde: 10:00-11:00 Uhr
4. Stunde: 11:00-12:00 Uhr
1-Stündige Pause
5. Stunde: 13:00-14:00 Uhr
6. Stunde: 14:00-15:00 Uhr
30-Minütige Pause
7. Stunde: 15:30-16:30 Uhr
8. Stunde: 16:30-17:30 Uhr

§3 Umgang untereinander
Wir an der Ginshojuko High sind um einen freundlichen, so wie respektvollen Umgang miteinader bemüht. Wir respektieren sowohl andere, als auch ihr Eigentum und grenzen niemanden aus.

§4 Rausch verursachende oder abhängig machende Mittel
Wir verpflichten uns auf den Konsum, den Handel oder ähnliches jeglicher Rausch verusachender und abhängig machender Mittel zu verzichten. Eine Außnahmeregelung gilt hierbei für das Rauchen welches Schüler ab 20 in den entsprechend gekennzeichneten Gebieten gestattet ist. Unter diesen Paragraph fallen Drogen jeglicher Art.

§5 Die Schulgebäude und das Schulgelände
Das Schulgelände und die Schulgebäude sind wie auf dem Schullageplan aufgeteilt. Schülern unter 16 Jahren ist das Verlassen des Schulgeländes, während der gültigen Pausenzeiten, insofern sie nicht von dem Unterricht befreit wurden, untersagt. Schüler ab 16 ist das Verlassen des Schulgeländes, insofern eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt, während der gültigen Pausenzeiten gestattet. Schüler ab 18, haben das Recht, dass Schulgelände während der gültigen Pausenzeiten nach eigenem Ermessen zu verlassen.

§6 Das Wohngebäude
Schüler die auch über Nacht auf dem Schulgelände bleiben, bekommen ihre eigenen Zimmer, streng nach Geschlecht getrennt zugeteilt.
Die Ruhezeiten sind die Folgenden:
Unterstufe: 21:00-06:00 Uhr
Mittelstufe: 22:00-06:00 Uhr
Oberstufe: 23:00-06:00 Uhr
Innerhalb dieser Ruhezeiten haben die Schüler in ihren Betten zu sein und Zimmerbesuche sind strengstens untersagt!
Im Allgemeinen ist es gestattet Freunde oder andere Schüler mit auf sein Zimmer zu nehmen, wobei die Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Die Zimmer dienen jedoch nicht als Aufenthaltsräume oder Räumlichkeiten um Sport zu treiben. Hierfür sind die entsprechenden Schulgebäude oder Plätze aufzusuchen.

§7 Waffen, Magie und ähnliches
Das Nutzen von Waffen, Magie oder ähnlichem, was andere gefährden oder in Sorge um ihre körperliche Unversehrtheit versetzen kann ist untersagt!

§8 Vorgehen bei Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die voran gegangenen Regeln, können Strafen ausgesprochen werden. Diese reichen dabei von einem einfachen Tadel bis zur Versetzung in eine andere Schule oder gar einen endgültigen Schulverweis. Die Höhe der Strafe wird der Tat und der Situation angepasst und mit den Beteiligten besprochen.

Die Schulordnung kann jederzeit verändert und angepasst werden.
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